Eine Ergänzungsbilanz wird immer dann erstellt, wenn bestimmte Wertunterschiede in der Steuerbilanz der Personengesellschaft ausgeglichen werden müssen.
 Das ist notwendig, um den Gewinn jedes Gesellschafters korrekt zu ermitteln – also so, dass er seiner tatsächlichen wirtschaftlichen Beteiligung entspricht.

Eine Ergänzungsbilanz muss z.B. erstellt werden:

  • Beim Erwerb von Anteilen an der Personengesellschaft.
  • Bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Unternehmensanteilen in die Personengesellschaft durch einen Gesellschafter.
  • Für die Inanspruchnahme personenbezogener Steuervergünstigungen.

Was ist eine Ergänzungsbilanz?

Wie erstelle ich eine Sonder- oder Ergänzungbilanz?