Eine Ergänzungsbilanz wird immer dann erstellt, wenn bestimmte Wertunterschiede in der Steuerbilanz der Personengesellschaft ausgeglichen werden müssen. Das ist notwendig, um den Gewinn jedes Gesellschafters korrekt zu ermitteln – also so, dass er seiner tatsächlichen wirtschaftlichen Beteiligung entspricht.
Eine Ergänzungsbilanz muss z.B. erstellt werden:
- Beim Erwerb von Anteilen an der Personengesellschaft.
- Bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Unternehmensanteilen in die Personengesellschaft durch einen Gesellschafter.
- Für die Inanspruchnahme personenbezogener Steuervergünstigungen.
Was ist eine Ergänzungsbilanz?
Wie erstelle ich eine Sonder- oder Ergänzungbilanz?