Eine Sonderbilanz muss z.B. erstellt werden, wenn ein Gesellschafter:

  • ein eigenes Wirtschaftsgut (z.B. Gebäude, Fahrzeug, Maschine) der Gesellschaft zur Nutzung überlässt,
  • oder Sonderbetriebseinnahmen oder -ausgaben (z.B. Mieten, Zinsen, Gehälter) von der Gesellschaft erhält. Die Sonderbilanz wird für jeden betroffenen Mitunternehmer separat erstellt und ist Bestandteil der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft.

Was ist eine Sonderbilanz?

Wie erstelle ich eine Sonder- oder Ergänzungbilanz?