Während in einer Sonderbilanz das Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters abgebildet wird, werden in einer Ergänzungsbilanz nur Wertkorrekturen zu bereits bestehenden Posten in der Gesamthandelsbilanz der Personengesellschaft erfasst.

Vereinfacht gesagt kommen in einer Sonderbilanz neue Posten hinzu, während in einer Ergänzungsbilanz bestehende Positionen neu bewertet werden.

Als Beispiel für einen Posten im Sonderbetriebsvermögen kann eine Immobilie genannt werden, die sich im Eigentum eines Gesellschafters befindet, aber von der Gesellschaft genutzt wird.

Zu Wertkorrekturen im Rahmen einer Ergänzungsbilanz kommt es beispielsweise, wenn ein neuer Gesellschafter Anteile von einem ausscheidenden Gesellschafter erwirbt und dafür einen die Buchwerte überschreitenden Kaufpreis bezahlt.

Wie erstelle ich eine Sonder- oder Ergänzungbilanz?