Viele Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt über die offizielle Publikations-Plattform des Bundesanzeiger Verlags: Publikations-Plattform

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Bilanz mit eBilanz+ für die Veröffentlichung bzw. Hinterlegung exportieren und Schritt für Schritt auf der Publikations-Plattform hochladen.

1. XML-Datei in eBilanz+ exportieren

In eBilanz+ können Sie die für die Offenlegung benötigte Datei ganz einfach erstellen:

  • Öffnen Sie den abgeschlossenen Vorgang und wählen Sie die Option „Daten für Offenlegung exportieren“.

    • Dieser Export ist kostenfrei.

  • Alternativ steht Ihnen der Export auch jederzeit über die Optionen des Vorgangs zur Verfügung.

    • Hinweis: Ist der Vorgang noch nicht abgeschlossen, fällt eine Gebühr i.H.v. 5,00 Euro zzgl. USt. an.

Sie erhalten eine XML-Datei, die den Vorgaben des Bundesanzeiger Verlags entspricht und ohne Anpassungen genutzt werden kann.

2. Registrierung auf der Publikations-Plattform

Damit Sie die Offenlegung selbst durchführen können, müssen Sie sich einmalig auf der Publikations-Plattform registrieren: Publikations-Plattform

Dort hinterlegen Sie Ihre Unternehmensdaten, bevor Sie mit dem Upload starten.

3. Hochladen der XML-Datei auf der Publikations-Plattform

Nach der Registrierung können Sie die exportierte XML-Datei hochladen:

1. Nach Eingabe der Stammdaten, wählen Sie im Schritt Übermittlung die "Möglichkeit 2: Datei(en) hochladen".

2. Wählen Sie unter A) die XML-Datei aus unserem Export aus und klicken Sie dann unter B) auf "Datei hochladen".

3. Wählen Sie unter C) die Sprache "Deutsch" aus und klicken Sie ganz unten auf "Weiter".

4. Prüfen Sie im nächsten Schritt Ihren Jahresabschluss über die Vorschau und beauftragen Sie anschließend die Veröffentlichung/Hinterlegung

Damit ist Ihr Jahresabschluss erfolgreich eingereicht.

Veröffentlichung oder Hinterlegung – Was ist der Unterschied?

Ob Sie Ihren Jahresabschluss veröffentlichen oder hinterlegen müssen, hängt von der Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens ab:

  • Veröffentlichung (z. B. GmbH, AG, mittelgroße und große Unternehmen)

    • Bilanz, GuV, Anhang und ggf. weitere Berichte

    • Dokumente sind öffentlich für jeden einsehbar

  • Hinterlegung (nur möglich für Kleinstkapitalgesellschaften)

    • Nur die Bilanz muss hinterlegt werden, oft in verkürzter Form

    • Dokumente sind nicht automatisch öffentlich, sondern nur kostenpflichtig abrufbar

    • Kostengünstigere Alternative

Mehr Informationen dazu, wer genau veröffentlichen muss, welche Unterlagen einzureichen sind und welche Fristen gelten, finden Sie hier:
 Veröffentlichungspflicht im elektronischen Bundesanzeiger

Wichtige Hinweise

Gut zu wissen: Durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) müssen offenlegungspflichtige Unternehmen ihre Jahresabschlüsse ab 2022 direkt beim Unternehmensregister einreichen. Für Sie ändert sich dabei nichts – Sie können weiterhin wie gewohnt bei uns vorgehen.

Diese Gesetzesänderung hat das Ziel, den Zugang zu Unternehmensinformationen zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen.

Fazit

Mit eBilanz+ können Sie Ihre Bilanzdaten schnell und unkompliziert für den Bundesanzeiger bzw. das Unternehmensregister exportieren. 
Über die Publikations-Plattform laden Sie die XML-Datei hoch und erfüllen damit die gesetzliche Offenlegungspflicht – ob durch Veröffentlichung oder Hinterlegung hängt von der Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens ab.

So sparen Sie Zeit, erfüllen Ihre Pflichten und vermeiden unnötige Rückfragen.


Über den Autor:
MD

Max Dreßler

Geschäftsführer und Gründer von eBilanz+

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