Seit dem Wirtschaftsjahr 2021 ist der steuerliche Betriebsvermögensvergleich (BVV) ein verpflichtender Bestandteil der E-Bilanz – unabhängig von der Rechtsform. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer fragen sich, was genau damit gemeint ist und was nun bei der Erstellung der E-Bilanz zu beachten ist. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die Grundlagen, die Berechnung und was sich geändert hat.
Wozu dient der steuerliche Betriebsvermögensvergleich (BVV)?
Der BVV dient dem Finanzamt dazu, das Ergebnis der GuV zu überprüfen.
Dabei wird das Eigenkapital (Betriebsvermögen) des aktuellen Jahres mit dem des Vorjahres verglichen.
Wichtig: In die Berechnung fließen auch Kapitalanpassungen, Einlagen und Entnahmen ein – also Veränderungen, die das Eigenkapital beeinflussen.
So wird der Gewinn im BVV berechnet:
Eigenkapital aktuelles Jahr
− Eigenkapital Vorjahr
± Kapitalanpassungen (sofern vorhanden)
± Einlagen/Entnahmen (sofern vorhanden)
______________________________________
= Gewinn/Verlust
Der so berechnete Gewinn oder Verlust muss mit dem Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) übereinstimmen:
Gewinn/Verlust (BVV) = Gewinn/Verlust (GuV)
Typische Fehler, die zu einer Differenz führen
Stammkapital in der Bilanz nicht angegeben oder Veränderungen im BVV nicht erfasst
Gewinn-/Verlustvortrag in der Bilanz nicht angegeben
Ausschüttungen im BVV nicht erfasst
Nicht gedeckten Fehlbetrag in der Bilanz falsch ausgewiesen
Ergebnisverwendung (z.B. Kapitalrücklagen) nicht erfasst
Falls der Fehler bereits im Vorjahr gemacht wurde, müssen Sie zunächst diese Bilanz korrigieren.
Fazit
Der steuerliche Betriebsvermögensvergleich dient dem Finanzamt als Plausibilitätsprüfung der GuV. Stimmen beide Ergebnisse (Gewinn/Verlust (BVV) und Gewinn/Verlust (GuV)) nicht überein, kann das auf Fehler in der Buchführung hinweisen.
Durch die neuen Vorgaben müssen nun alle bilanzierenden Unternehmen den steuerliche Betriebsvermögensvergleich in der E-Bilanz verbindlich übermitteln.
Die gute Nachricht: Mit eBilanz+ ist die Übermittlung des BVV unkompliziert und bereits in den Arbeitsablauf integriert.
Weitere Details und eine ausführliche Erklärung der neuen Pflichten finden Sie hier: Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich und dessen Auswirkungen auf die E-Bilanz
Über den Autor:
Max Dreßler
Geschäftsführer und Gründer von eBilanz+
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