Bei der Erstellung der E-Bilanz stoßen Sie zwangsläufig auf den Begriff der E-Bilanz Taxonomie. Bei der Taxonomie handelt es sich vereinfacht gesagt um die Form der Bilanz. Das Finanzamt gibt Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer also einen Rahmen vor, den Sie „nur noch“ mit Inhalten füllen müssen. Bei der Bilanz besteht die Taxonomie aus den gängigen Oberpunkten und vielen untergeordneten Punkten. Ein Oberpunkt ist beispielsweise das Anlagevermögen.

In der Datenvorlage des Finanzamts stoßen Sie bei jeder Position auf drei verschiedene Arten von Feldern. Diese sind:

  1. Mussfelder: Diese Felder müssen Sie zwar zwingend mit einreichen. Sofern für ein Mussfeld in Ihrem Unternehmen aber keine entsprechenden Geschäftsvorfälle vorliegen, können Sie das Feld auch leer lassen – sie werden dann automatisch mit dem technischen Wert 'NIL' (eine Abkürzung aus dem Lateinischen für 'Nichts') an das Finanzamt übermittelt.

  2. Mussfelder, für die ein Kontennachweis erwünscht ist: Bei dieser Art sollte zusätzlich ein Nachweis über diese Position erbracht werden. Fügen Sie daher den entsprechenden Summen-/Saldennachweis aus Ihrer Buchhaltung bei.

  3. Summenmussfelder: Dieses Feld ist eine übergeordnete Position und ist die Summe aus den untergeordneten Positionen. Die Summe wird dabei automatisch im Rahmen der Taxonomie gebildet.

An einem Beispiel lassen sich die verschiedenen Feldertypen besser nachvollziehen:

  • Sachanlagen: Summenmussfeld

  • Technische Anlagen und Maschinen: Mussfeld

  • Andere Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung: Mussfeld & Kontennachweis erwünscht

Die Position „Sachanlagen“ ist ein Summenmussfeld. Das heißt, dass dieses Feld befüllt werden muss und sich der Wert dieses Feldes aus den Summen mehrerer Unterpunkte ergibt.

Im Bereich der Unterpunkte sind beispielsweise die Positionen „Technische Anlagen und Maschinen“ und „Andere Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung“ Mussfelder. Daher sind diese Felder – wenn auch leer / NIL – in der E-Bilanz zu übermitteln.

Für die Position „Andere Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung“ ist zudem ein Kontennachweis erwünscht. Fügen Sie daher den entsprechenden Auszug aus Ihrer Summen- und Saldenliste hinzu, so dass das Finanzamt nachvollziehen kann, wie der Wert zustande kommt.


Über den Autor:
MD

Max Dreßler

Geschäftsführer und Gründer von eBilanz+

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