Die Einordnung der Positionen aus der eigenen Buchhaltung in die Taxonomie der E-Bilanz bereitet vielen Unternehmerinnen und Unternehmern Probleme. Grundsätzlich müssen Sie jede Position aus Ihrer eigenen Buchhaltung, der entsprechenden Position im Datenschema der E-Bilanz zuordnen.

Die sogenannte Kerntaxonomie stellt dabei die Mindestanforderung dar. Das bedeutet, dass Sie die Felder dieser Kerntaxonomie zwingend mit den entsprechenden Werten aus Ihrer eigenen Buchführung befüllen müssen. Oftmals unterscheiden sich dabei jedoch die Kontennamen. Deswegen müssen Ihre internen Positionen, einer Position in der Taxonomie zugeordnet werden.

Wenn Sie nicht gerade Bilanzbuchhalter oder Steuerberater sind, gestaltet sich diese Zuordnung oftmals schwierig. Glücklicherweise gibt es jedoch einige Hilfestellungen, die Ihnen die Zuordnung erleichtern können. In unserer Softwarelösung finden Sie mit dem Saldenimport eine Möglichkeit zur automatischen Zuordnung der Konten in die E-Bilanz.

Wenn Sie zusätzlich zu den Standard-Konten, eigene Konten erstellt haben, können Sie diese auch manuell den entsprechenden Positionen in der E-Bilanz zuordnen.

Die der Zuordnung zugrundeliegenden Tabellen mit den Kontenrahmen von DATEV finden Sie hier.

Grundsätzlich müssen Sie darauf achten, dass das Ergebnis der E-Bilanz mit dem Ergebnis aus der internen Buchhaltung übereinstimmt.

Auffangposten E-Bilanz

Bei der Erstellung der E-Bilanz kann es passieren, dass eine Position aus Ihrer internen Buchhaltung zu keiner der vorgegebenen Positionen im Datenschema passt. Damit es dennoch zu einer rechnerisch korrekten Erfassung kommt, gibt es in der Taxonomie sogenannte Auffangpositionen.

In diese Auffangpositionen können Sie die Geschäftsvorfälle einordnen, wenn es keine entsprechende Position in der Taxonomie gibt. Die Finanzverwaltung strebt grundsätzlich nach einem hohen Maß an Differenzierung im Bereich der E-Bilanz, um die Geschäftsvorfälle schnell und einfach nachvollziehen zu können.

Das Finanzamt weiß jedoch auch, dass viele Unternehmen in ihrer eigenen Bilanzbuchhaltung nicht stark differenzieren. Genau für diese Fälle wurden daher die Auffangpositionen geschaffen.


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