Der Anlagenspiegel ist Teil der E-Bilanz und bildet die Entwicklung des Anlagevermögens im Laufe des Wirtschaftsjahres lückenlos ab.

Dazu gehören insbesondere folgende Wert

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten
  • Zugänge und Abgänge
  • Abschreibungen
  • Zuschreibungen

Das Finanzamt erhält dadurch einen nachvollziehbaren Überblick darüber, wie sich die einzelnen Positionen des Anlagevermögens verändert haben.

Gut zu wissen: Die Finanzverwaltung verlangt den Anlagenspiegel für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, sobald in der Bilanz Anlagevermögen ausgewiesen wird. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2027 beginnen, ist die Pflicht zusätzlich in § 5b EStG festgeschrieben – dann einschließlich des zugrunde liegenden Anlagenverzeichnisses.

Wie fülle ich den Anlagenspiegel aus?