Hat sich der Firmenname geändert?
→ Legen Sie ein neues Unternehmen an. So bleiben die bisher übermittelten E-Bilanzen nachvollziehbar dem alten Namen zugeordnet.
Hat sich die Adresse oder der Unternehmenszweck geändert?
→ Passen Sie die Angaben einfach in den Unternehmensdaten an. Die Änderung gilt automatisch für alle offenen und neuen Vorgänge.
Hat sich die Rechtsform geändert?
→ Auch hier ist es erforderlich, ein neues Unternehmen sowie einen neuen Vorgang anzulegen, da sich die Struktur der E-Bilanz je nach Rechtsform grundsätzlich unterscheidet.