Der Jahresabschluss stellt viele Unternehmerinnen und Unternehmer regelmäßig vor Probleme. Gerade die Unterschiede zwischen der Handelsbilanz, Steuerbilanz und Einheitsbilanz sind oftmals nicht auf den ersten Blick erkennbar. Weil diese Bilanzen aber gerade im Bezug auf die Berechnung der Steuerlast wichtig sind, sehen wir uns die verschiedenen Bilanz-Typen in diesem Artikel genauer an.

Dabei gehen wir zunächst auf die Unterschiede der jeweiligen Bilanzen ein und zeigen Ihnen daraufhin, welche Möglichkeiten Sie bei der Einreichung der Steuerbilanz an das Finanzamt haben. Hier gehen wir insbesondere auch auf die Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung ein.

Welche Unterschiede gibt es zwischen der Steuerbilanz, Handelsbilanz und Einheitsbilanz?

Als Unternehmer treffen Sie im Rechnungswesen auf verschiedene Bilanz-Typen. Für den Jahresabschluss und die damit einhergehende Ermittlung der Steuerlast sind vor allen Dingen die Handelsbilanz, die Steuerbilanz und die Einheitsbilanz von großer Bedeutung. Da die Unterschiede der verschiedenen Bilanzarten oftmals nicht klar sind, wollen wir in diesem Abschnitt Licht ins Dunkel bringen.

Handelsbilanz

Eine Handelsbilanz basiert auf den Regelungen des Handelsrechts und stellt die verfügbaren Mittel mit deren Herkunft gegenüber. Die Handelsbilanz wird hauptsächlich für das Unternehmen und dessen direkte Anspruchsgruppen wie beispielsweise Anteilseigner, Lieferanten oder Kreditgeber erstellt. Anhand der Handelsbilanz können Sie erkennen, wie Ihr Unternehmen wirtschaftlich aufgestellt ist.

Steuerbilanz

Anders als die Handelsbilanz wird die Steuerbilanz lediglich für das Finanzamt erstellt. Die Steuerbilanz dient dabei der Ermittlung der Steuerlast. Auf Grundlage der Steuerbilanz wird für Ihr Unternehmen beispielsweise die Körperschaftssteuer oder die Gewerbesteuer berechnet. Während für die Handelsbilanz die handelsrechtlichen Vorschriften gelten, finden bei der Steuerbilanz die steuerrechtlichen Regelungen Anwendung.

Die Unterschiede zwischen der Handels- und der Steuerbilanz bestehen daher sowohl im Bereich des Adressaten als auch im Bereich der gültigen Vorschriften.

Einheitsbilanz

Neben der Handels- und Steuerbilanz existiert zudem noch die Einheitsbilanz. Die Einheitsbilanz ist eine spezielle Bilanz, die sowohl handels- als auch steuerrechtlichen Ansprüchen genügt. In der Regel wird dieser Bilanz-Typ jedoch nur selten angewendet, weil die Spielräume hier deutlich geringer sind als bei separaten Handels- und Steuerbilanzen.

Was ist eine Überleitungsrechnung und wann ist sie notwendig?

Eine Überleitungsrechnung stellt die Verbindung zwischen einer Handels- und einer Steuerbilanz dar. Die meisten Unternehmen führen Ihre Bücher gemäß den Vorschriften des Handelsrechts und erstellen damit zum Jahresabschluss auch eine Handelsbilanz.

Da das Finanzamt zur Bestimmung der Steuerlast jedoch eine Steuerbilanz fordert, müssen die Positionen aus der Handelsbilanz an die steuerrechtlichen Vorschriften angepasst werden. An diesem Punkt kommt die Überleitungsrechnung ins Spiel.

In der Überleitungsrechnung werden alle Positionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses an die steuerrechtlichen Vorschriften angepasst. Die Überleitungsrechnung beinhaltet dabei die Wertanpassungen der Handelsbilanz, so dass diese steuerrechtlichen Anforderungen genügen.

Das Format der Überleitungsrechnung ist innerhalb der E-Bilanz-Taxonomie eindeutig festgelegt. Dadurch gibt es für Sie eine klare Struktur, in die die Anpassungen eingegliedert werden können.

Die Überleitungen ergeben sich dabei beispielhaft wie folgt:

Wert in der Handelsbilanz

+/- Wertänderung vorheriger Perioden

+/- Wertänderung innerhalb des aktuellen Geschäftsjahrs

= Wert in der Steuerbilanz

Anhand des obigen Schemas zeigt sich, dass die Überleitungsrechnung keine eigene neue Bilanz, sondern nur eine Anpassung der Handelsbilanz ist. Vereinfacht gesagt, ergibt sich der Wert in der Steuerbilanz aus dem Wert in der Handelsbilanz plus bzw. minus des Wertes aus der Überleitungsrechnung.

Wichtig: Wenn Sie einen handelsrechtlichen Jahresabschluss mit Überleitungsrechnung an das Finanzamt übermitteln, müssen Sie daran denken, dass Sie sowohl die Positionen der Bilanz als auch der Gewinn- und Verlustrechnung und evtl. der Ergebnisverwendung gemäß den steuerrechtlichen Anforderungen anpassen.

Was ist bei der Erstellung der Steuerbilanz im Rahmen der E-Bilanz zu beachten?

Im Rahmen der E-Bilanz müssen Sie einen Jahresabschluss einreichen, der den steuerrechtlichen Anforderungen genügt.

Sie können dabei entweder einen Jahresabschluss auf Basis handelsbilanzieller Vorschriften mit einer Überleitungsrechnung oder eine eigenständige Steuerbilanz abgeben. Grundsätzlich gibt es hierbei keine bessere oder schlechtere Lösung. Die beiden Arten kommen jeweils mit Vor- und Nachteilen einher.

Durch moderne Steuer- und Buchhaltungssoftware können Sie inzwischen problemlos sowohl eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung als auch eine eigenständige Steuerbilanz erstellen. Die Entscheidung für die eine bzw. andere Form hängt dabei immer von Ihrer individuellen Situation ab.


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