Der E-Bilanz Editor

Nach Erstellung eines neuen Vorgangs gelangen Sie in den E-Bilanz-Editor.
Hier sehen Sie alle ausgewählten Berichtsbestandteile und können über die Tabs zwischen Ihnen wechseln.

Die Berichtsbestandteile bei der E-Bilanz sind standardmäßig baumförmig aufgebaut, mit der Endsumme jeweils ganz oben.

Über die Auswahl "Ebene" oder die kleinen Pfeile links an den Positionen können sie die Gliederungstiefe aus- oder einklappen.

Über die Suchfunktion können Sie direkt einzelne Felder anhand des Namens oder über die Eingabe der SKR-Konten finden (SKR03 / SKR04).

Ausgegraute Felder sind Summenfelder und müssen detaillierter auf den tieferen Ebenen angegeben und berechnet werden.
Diese Detailtiefe ist vom Finanzamt vorgegeben und kann nicht umgangen werden.
Bei einigen Summenfeldern ist auch eine direkte Eingabe möglich, wodurch die tieferen Positionen deaktiviert werden.

Die Stammdaten sind bei Anlage des Vorgangs schon automatisch technisch valide ausgefüllt.
Alle weiteren Felder dort sind freiwillig auszufüllen und werden für die Abgabe nicht zwingend benötigt.

Zur schnellen Überprüfung Ihrer eingegebenen Daten können Sie die gesamte E-Bilanz jederzeit über die Schaltfläche "Vorgang" als PDF-Ausdruck erzeugen.

Zu jeder Position ist die Erfassung einer erklärenden Fußnote oder der Kontensalden über das Notizzettel-Symbol neben dem Eingabefeld möglich.


Automatiken

eBilanz+
unterstützt Sie an vielen Stellen völlig automatisch, damit Sie nicht alle nötigen Eingaben händisch vornehmen müssen.
Folgende Automatiken sind aktiviert:
  • Abgleich bzw. automatische Übernahme des Jahresüberschusses-/fehlbetrags aus der Gewinn- und Verlustrechnung in die Bilanz, Ergebnisverwendung, Steuerlichen Gewinnermittlungen und Steuerlichen Betriebsvermögensvergleich
  • Eintragung der Hinzurechnungen der Gewerbesteuer und anderer beschränkt abziehbarer Betriebsausgaben (Geschenke, Bewirtungskosten) in die Steuerliche Gewinnermittlung
  • Übernahme der benötigten Vorjahreswerte in den Steuerlichen Betriebsvermögensvergleich bei Vorliegen einer übermittelten Vorjahresbilanz

Noch Fragen? Bei allen technischen Problemen helfen wir Ihnen in der Regel noch am selben Tag weiter.