Vorgang anlegen in eBilanz+

Grundlagen zum Anlegen eines E-Bilanz-Vorgangs

Sobald Sie ein Unternehmen in eBilanz+ angelegt haben, können Sie für dieses einen neuen Vorgang erstellen. Der Vorgang ist der zentrale Bearbeitungspunkt für die Erstellung und Übermittlung einer E-Bilanz.

Intelligentes Formular mit automatischer Anpassung

  • Das System wählt automatisch die erforderlichen Angaben basierend auf Ihrer Unternehmensform und Bilanzart.

  • Felder, die sich nicht ändern lassen, sind entweder:

    • Pflichtangaben des Finanzamts oder

    • vorgeschrieben für die gewählte Kombination aus Unternehmensform & Bilanzart.

Diese intelligente Formulargestaltung stellt sicher, dass Sie nur die für Ihren spezifischen Fall relevanten Informationen einzugeben haben und keine wichtigen Pflichtangaben übersehen.

Technische Hinweise zur E-Bilanz-Taxonomie

Die E-Bilanz folgt einer strengen Taxonomie-Struktur, die vom Finanzamt vorgegeben wird. Folgende Anforderungen sind zu beachten:

Pflichtbestandteile eines Jahresabschlusses

  • Ein Jahresabschluss muss folgende Bestandteile enthalten:

    • Bilanz

    • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

    • Anlagenspiegel (falls Anlagevermögen in der Bilanz vorhanden)

    • Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich

  • Für Einzelunternehmen & Personengesellschaften ist die steuerliche Gewinnermittlung zwingend erforderlich.

  • Eine steuerliche Überleitungsrechnung ist nur bei Handelsbilanzen zulässig.

  • Bei Personengesellschaften gehört zudem die Kapitalkontenentwicklung der Gesellschafter zum Jahresabschluss.

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

  • Für die Übermittlung an das Finanzamt sind ausschließlich die folgenden GuV-Formate zulässig:

    • Gesamtkostenverfahren

    • Umsatzkostenverfahren

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen eines Vorgangs

  1. Zugangsdaten eingeben: Melden Sie sich bei Ihrem eBilanz+ Benutzerkonto an

  2. Unternehmen auswählen: Wählen Sie das Unternehmen aus, für das Sie eine E-Bilanz erstellen möchten

  3. Neuen Vorgang starten: Klicken Sie auf "Neuer Vorgang" oder "E-Bilanz erstellen"

  4. Bilanzart wählen: Entscheiden Sie zwischen Steuerbilanz, Handelsbilanz oder Einheitsbilanz

  5. Wirtschaftsjahr festlegen: Geben Sie Beginn und Ende des zu bilanzierenden Wirtschaftsjahres an

  6. Formulartyp auswählen: Wählen Sie den passenden Typ (Jahresabschluss, Eröffnungsbilanz, etc.)

  7. GuV-Format festlegen: Entscheiden Sie sich für Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren

  8. Spezifische Angaben ergänzen: Je nach Unternehmensform werden zusätzliche Informationen abgefragt

  9. Vorgang speichern: Schließen Sie die Grundeinrichtung mit "Speichern" ab

Nach dem Anlegen des Vorgangs können Sie direkt mit der Dateneingabe im eBilanz-Editor fortfahren.

Häufige Fragen zum Anlegen eines Vorgangs

Kann ich nachträglich die Bilanzart ändern?

Nein, die Bilanzart (Steuerbilanz, Handelsbilanz, Einheitsbilanz) ist eine grundlegende Eigenschaft des Vorgangs und kann nach dem Anlegen nicht mehr geändert werden. Bei Bedarf müssen Sie einen neuen Vorgang mit der korrekten Bilanzart erstellen.

Kann ich einen Vorgang für ein vergangenes Wirtschaftsjahr anlegen?

Ja, Sie können E-Bilanzen für frühere Wirtschaftsjahre erstellen, solange die entsprechende Taxonomie-Version noch unterstützt wird. eBilanz+ stellt automatisch die passende Version bereit.

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Über den Autor:
MD

Max Dreßler

Geschäftsführer von eBilanz+

Disclaimer: Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der angegeben Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen. Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.

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