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Sobald Sie ein Unternehmen in eBilanz+ angelegt haben, können Sie für dieses einen neuen Vorgang erstellen. Der Vorgang ist der zentrale Bearbeitungspunkt für die Erstellung und Übermittlung einer E-Bilanz.
Das System wählt automatisch die erforderlichen Angaben basierend auf Ihrer Unternehmensform und Bilanzart.
Felder, die sich nicht ändern lassen, sind entweder:
Pflichtangaben des Finanzamts oder
vorgeschrieben für die gewählte Kombination aus Unternehmensform & Bilanzart.
Diese intelligente Formulargestaltung stellt sicher, dass Sie nur die für Ihren spezifischen Fall relevanten Informationen einzugeben haben und keine wichtigen Pflichtangaben übersehen.
Die E-Bilanz folgt einer strengen Taxonomie-Struktur, die vom Finanzamt vorgegeben wird. Folgende Anforderungen sind zu beachten:
Ein Jahresabschluss muss folgende Bestandteile enthalten:
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Anlagenspiegel (falls Anlagevermögen in der Bilanz vorhanden)
Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich
Für Einzelunternehmen & Personengesellschaften ist die steuerliche Gewinnermittlung zwingend erforderlich.
Eine steuerliche Überleitungsrechnung ist nur bei Handelsbilanzen zulässig.
Bei Personengesellschaften gehört zudem die Kapitalkontenentwicklung der Gesellschafter zum Jahresabschluss.
Für die Übermittlung an das Finanzamt sind ausschließlich die folgenden GuV-Formate zulässig:
Gesamtkostenverfahren
Umsatzkostenverfahren
Zugangsdaten eingeben: Melden Sie sich bei Ihrem eBilanz+ Benutzerkonto an
Unternehmen auswählen: Wählen Sie das Unternehmen aus, für das Sie eine E-Bilanz erstellen möchten
Neuen Vorgang starten: Klicken Sie auf "Neuer Vorgang" oder "E-Bilanz erstellen"
Bilanzart wählen: Entscheiden Sie zwischen Steuerbilanz, Handelsbilanz oder Einheitsbilanz
Wirtschaftsjahr festlegen: Geben Sie Beginn und Ende des zu bilanzierenden Wirtschaftsjahres an
Formulartyp auswählen: Wählen Sie den passenden Typ (Jahresabschluss, Eröffnungsbilanz, etc.)
GuV-Format festlegen: Entscheiden Sie sich für Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren
Spezifische Angaben ergänzen: Je nach Unternehmensform werden zusätzliche Informationen abgefragt
Vorgang speichern: Schließen Sie die Grundeinrichtung mit "Speichern" ab
Nach dem Anlegen des Vorgangs können Sie direkt mit der Dateneingabe im eBilanz-Editor fortfahren.
Nein, die Bilanzart (Steuerbilanz, Handelsbilanz, Einheitsbilanz) ist eine grundlegende Eigenschaft des Vorgangs und kann nach dem Anlegen nicht mehr geändert werden. Bei Bedarf müssen Sie einen neuen Vorgang mit der korrekten Bilanzart erstellen.
Ja, Sie können E-Bilanzen für frühere Wirtschaftsjahre erstellen, solange die entsprechende Taxonomie-Version noch unterstützt wird. eBilanz+ stellt automatisch die passende Version bereit.
Max Dreßler
Geschäftsführer von eBilanz+
Disclaimer: Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der angegeben Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen. Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.
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