Vorgang anlegen

Nachdem Sie ein Unternehmen angelegt haben, können Sie für dieses einen neuen Vorgang erstellen. 

Das Formular zum Erstellen von Vorgängen funktioniert intelligent und wählt die für die angegebene Unternehmensform und Bilanzart notwendigen Angaben automatisch aus. 

Alle Felder die sich nicht ändern lassen, sind entweder verpflichtend von Seiten des Finanzamts oder für die Kombination aus Unternehmensform und Bilanzart nicht anders zulässig.


Weitere Hinweise aus der technischen Dokumentation der E-Bilanz-Taxonomie:
zu Version:
Wird eine nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 2 EStG "berichtigte", "geänderte" oder "berichtigte und geänderte" Bilanz übermittelt, sind die entsprechenden Ausprägungen auszuwählen. Werden lediglich differenziertere Datensätze (z.B. bisheriger Datensatz und zusätzliche Kontennachweise) übermittelt sind diese als "identischer Abschluss mit differenzierteren Informationen" zu deklarieren.

zu Berichtsbestandteile:
Ein Jahresabschluss muss die Bestandteile „Bilanz“, „GuV“ und ggf. die Ergebnisverwendung enthalten. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften muss die steuerliche Gewinnermittlung vorhanden sein. Eine steuerliche Überleitungsrechnung ist nur bei Handelsbilanzen zulässig. Zum Jahresabschluss einer Personengesellschaft gehört auch die Kapitalkontenentwicklung für die Gesellschafter.

zu Gliederung der GuV:

Für die Übermittlungen an die Finanzverwaltung sind nur die Ausprägungen "Gesamtkostenverfahren" und "Umsatzkostenverfahren" zulässig.

Noch Fragen? Bei allen technischen Problemen helfen wir Ihnen in der Regel noch am selben Tag weiter.