Export für Bundesanzeiger

(für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften)

Nach der Übermittlung Ihrer E-Bilanz an das Finanzamt haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten auch gleich für die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger bzw. Hinterlegung im Unternehmensregister zu exportieren.

Sie erhalten eine XML-Datei, die den Anforderungen des Bundesanzeigers entspricht und so direkt verwendet werden kann. Die Veröffentlichung/Hinterlegung müssen Sie selbstständig über die Publikations-Plattform vornehmen.

Beachten Sie jedoch, dass Sie im Falle einer Steuerbilanz ggf. Anpassungen vornehmen müssen, da für die Offenlegung die Handelsbilanz maßgeblich ist.

Falls Sie bei eBilanz+ auch die Vorjahresbilanz angelegt haben, werden die entsprechenden Vorjahreswerte automatisch aufgenommen.

Gut zu wissen: Durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) müssen Jahresabschlüsse ab 2022 von offenlegungspflichtigen Unternehmen zukünftig direkt beim Unternehmensregister eingereicht werden. Für Sie bleibt dabei bei uns alles wie gehabt.




Anleitung Veröffentlichung/Hinterlegung über die Publikations-Plattform:

  1. Nach Eingabe Ihrer Stammdaten, wählen Sie "Möglichkeit 2: Datei(en) hochladen" 
    (s. Screenshot 1)

  2. Laden Sie die XML-Datei aus unserem Export hoch und wählen Sie die Sprache aus 
    (s. Screenshot 2)

  3. Prüfen Sie Ihren Jahresabschluss über die Vorschau und beauftragen Sie anschließend die Veröffentlichung/Hinterlegung (s. Screenshot 3)

Screenshot 1: Datei hochladen

Screenshot 2: Datei hochladen

Screenshot 3: Vorschau

Noch Fragen? Bei allen technischen Problemen helfen wir Ihnen in der Regel noch am selben Tag weiter.