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(für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften)
Nach der Übermittlung Ihrer E-Bilanz an das Finanzamt haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten auch gleich für die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger bzw. Hinterlegung im Unternehmensregister zu exportieren.
Sie erhalten eine XML-Datei, die den Anforderungen des Bundesanzeigers entspricht und so direkt verwendet werden kann. Die Veröffentlichung/Hinterlegung müssen Sie selbstständig über die Publikations-Plattform vornehmen.
Beachten Sie jedoch, dass Sie im Falle einer Steuerbilanz ggf. Anpassungen vornehmen müssen, da für die Offenlegung die Handelsbilanz maßgeblich ist.
Falls Sie bei eBilanz+ auch die Vorjahresbilanz angelegt haben, werden die entsprechenden Vorjahreswerte automatisch aufgenommen.
Nach Eingabe Ihrer Stammdaten, wählen Sie "Möglichkeit 2: Datei(en) hochladen"
(s. Screenshot 1)
Laden Sie die XML-Datei aus unserem Export hoch und wählen Sie die Sprache aus
(s. Screenshot 2)
Prüfen Sie Ihren Jahresabschluss über die Vorschau und beauftragen Sie anschließend die Veröffentlichung/Hinterlegung (s. Screenshot 3)