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Nachdem Sie Ihre E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt haben, können Sie Ihre Daten direkt für die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger oder zur Hinterlegung im Unternehmensregister exportieren.
Sie erhalten eine XML-Datei, die den Anforderungen des Bundesanzeigers entspricht und ohne weitere Anpassungen verwendet werden kann. Die Veröffentlichung oder Hinterlegung müssen Sie anschließend eigenständig über die offizielle Publikations-Plattform vornehmen.
Falls Sie eine Steuerbilanz übermittelt haben, sind möglicherweise Anpassungen erforderlich, da für die Offenlegung die Handelsbilanz maßgeblich ist. Die steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften können von den handelsrechtlichen abweichen.
Wenn Sie in eBilanz+ auch die Vorjahresbilanz angelegt haben, werden die entsprechenden Werte automatisch in den Export übernommen. Dies spart Zeit und gewährleistet die Konsistenz Ihrer veröffentlichten Finanzdaten.
Gut zu wissen: Durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) müssen offenlegungspflichtige Unternehmen ihre Jahresabschlüsse ab 2022 direkt beim Unternehmensregister einreichen. Für Sie ändert sich dabei nichts – Sie können weiterhin wie gewohnt bei uns vorgehen.
Diese Gesetzesänderung hat das Ziel, den Zugang zu Unternehmensinformationen zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen.
Gilt für kleine Kapitalgesellschaften
Bilanz, Anhang und weitere Pflichtbestandteile werden vollständig veröffentlicht
Daten sind öffentlich einsehbar
Option für Kleinstkapitalgesellschaften
Nur Bilanz muss hinterlegt werden (in verkürzter Form möglich)
Daten werden nicht automatisch veröffentlicht, sondern nur auf Anfrage zugänglich gemacht
Kostengünstigere Alternative zur vollständigen Veröffentlichung
Nach Eingabe der Stammdaten, wählen Sie im Schritt Übermittlung die "Möglichkeit 2: Datei(en) hochladen":
Wählen Sie unter A) die XML-Datei aus unserem Export aus und klicken Sie dann unter B) auf Datei hochladen:
Wählen Sie unter C) die Sprache "Deutsch" aus und klicken Sie ganz unten auf "Weiter"
Prüfen Sie im nächsten Schritt Ihren Jahresabschluss über die Vorschau und beauftragen Sie anschließend die Veröffentlichung/Hinterlegung
Max Dreßler
Geschäftsführer von eBilanz+
Disclaimer: Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der angegeben Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen. Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.
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