Export für Bundesanzeiger

(für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften)

Nach der Übermittlung Ihrer E-Bilanz an das Finanzamt haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten auch gleich für die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger bzw. Hinterlegung im Unternehmensregister zu exportieren.

Sie erhalten eine XML-Datei, die den Anforderungen des Bundesanzeigers entspricht und so direkt verwendet werden kann. Die Veröffentlichung/Hinterlegung müssen Sie selbstständig über die Publikations-Plattform vornehmen.

Beachten Sie jedoch, dass Sie im Falle einer Steuerbilanz ggf. Anpassungen vornehmen müssen, da für die Offenlegung die Handelsbilanz maßgeblich ist.
Falls Sie bei eBilanz+ auch die Vorjahresbilanz angelegt haben, werden die entsprechenden Vorjahreswerte automatisch aufgenommen.




Anleitung Veröffentlichung/Hinterlegung über die Publikations-Plattform:

  1. Nach Eingabe Ihrer Stammdaten, wählen Sie "Möglichkeit 2: Datei(en) hochladen" 
    (s. Screenshot 1)

  2. Laden Sie die XML-Datei aus unserem Export hoch und wählen Sie die Sprache aus 
    (s. Screenshot 2)

  3. Prüfen Sie Ihren Jahresabschluss über die Vorschau und beauftragen Sie anschließend die Veröffentlichung/Hinterlegung (s. Screenshot 3)

Screenshot 1: Datei hochladen

Screenshot 2: Datei hochladen

Screenshot 3: Vorschau

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