Export für Bundesanzeiger und Unternehmensregister
Effiziente Offenlegung für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften
Nachdem Sie Ihre E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt haben, können Sie Ihre Daten direkt für die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger oder zur Hinterlegung im Unternehmensregister exportieren.
Der Export-Prozess im Detail
Sie erhalten eine XML-Datei, die den Anforderungen des Bundesanzeigers entspricht und ohne weitere Anpassungen verwendet werden kann. Die Veröffentlichung oder Hinterlegung müssen Sie anschließend eigenständig über die offizielle Publikations-Plattform vornehmen.
Wichtiger Hinweis zur Steuerbilanz
Falls Sie eine Steuerbilanz übermittelt haben, sind möglicherweise Anpassungen erforderlich, da für die Offenlegung die Handelsbilanz maßgeblich ist. Die steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften können von den handelsrechtlichen abweichen.
Automatische Übernahme der Vorjahreswerte
Wenn Sie in eBilanz+ auch die Vorjahresbilanz angelegt haben, werden die entsprechenden Werte automatisch in den Export übernommen. Dies spart Zeit und gewährleistet die Konsistenz Ihrer veröffentlichten Finanzdaten.
Änderungen durch das DiRUG
Gut zu wissen: Durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) müssen offenlegungspflichtige Unternehmen ihre Jahresabschlüsse ab 2022 direkt beim Unternehmensregister einreichen. Für Sie ändert sich dabei nichts – Sie können weiterhin wie gewohnt bei uns vorgehen.
Diese Gesetzesänderung hat das Ziel, den Zugang zu Unternehmensinformationen zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen.
Unterschiede zwischen Veröffentlichung und Hinterlegung
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Gilt für kleine Kapitalgesellschaften
Bilanz, Anhang und weitere Pflichtbestandteile werden vollständig veröffentlicht
Daten sind öffentlich einsehbar
Hinterlegung im Unternehmensregister
Option für Kleinstkapitalgesellschaften
Nur Bilanz muss hinterlegt werden (in verkürzter Form möglich)
Daten werden nicht automatisch veröffentlicht, sondern nur auf Anfrage zugänglich gemacht
Kostengünstigere Alternative zur vollständigen Veröffentlichung
Anleitung für die Offenlegung auf der Publikations-Plattform
Um Ihre Bilanz offenzulegen, müssen Sie sich auf der offiziellen Publikations-Plattform anmelden: https://publikations-plattform.de
Nach Eingabe der Stammdaten, wählen Sie im Schritt Übermittlung die "Möglichkeit 2: Datei(en) hochladen":

Wählen Sie unter A) die XML-Datei aus unserem Export aus und klicken Sie dann unter B) auf Datei hochladen:

Wählen Sie unter C) die Sprache "Deutsch" aus und klicken Sie ganz unten auf "Weiter"
Prüfen Sie im nächsten Schritt Ihren Jahresabschluss über die Vorschau und beauftragen Sie anschließend die Veröffentlichung/Hinterlegung